|
|
|
Domain-Adresse als immaterielles Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen?
Folge 034
|
Nach Ansicht der Finanzverwaltung und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz müssen entgeltlich erworbene Internetadressen, die nicht zum Verkauf gegenüber Dritten bestimmt sind, als immaterielle Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen aktiviert werden.
Es darf jedoch keine gewinnmindernde Abschreibung erfolgen, da im Laufe der Jahre keine Wertminderung bei der Domain-Adresse als Wirtschaftsgut zu erkennen ist.
|
 |
Gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz wurde die Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen.
Mit freundlichen Grüssen
» Claus
Volke
Rechtsanwalt
|
» zurück zur Themenübersicht
|
|
|
 |
Fragen zu FreeCity und den Diensten? Hier geht's zu unserem » Support-Bereich - oder stellen Sie Ihre Frage im » Forum. |
|
 |
 |
Jede Webseite muss über ein Impressum verfügen. Lesen Sie » hier, was Sie beachten müssen. |
|
 |
|