Eine gute Nachricht erreichte uns Ende Oktober letzten Jahres. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat fast 400.000 sogenannte Dialer eines Mehrwertdiensteanbieters die Lizenz entzogen. Die Behörde hat damit erstmals das Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs von Mehrwertdiensterufnummern angewandt und ist praktisch gegen den Mehrwertdiensteanbieter vorgegangen. |
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Die von der Regulierungsbehörde festgesetzten Mindestanforderungen sind auf den Internetseiten der Regulierungsbehörde festgehalten. Wenn und soweit mithin also Dialerprogramme gegen diese Anforderungen verstoßen, ist nunmehr ein Vorgehen gegen die jeweiligen Diensteanbieter möglich.
Mit freundlichen Grüssen
» Claus
Volke
Rechtsanwalt
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