|
Am 09.04.2003 beschloß die Bundesregierung endlich einen neuen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Mißbrauchs von 0190/0900er-Nummern. Das Gesetz sieht im Wesentlichen Maßnahmen zur Steigerung von Preistransparenz und Rechtsverfolgungsmöglichkeiten vor.
Endlich wurde normiert, dass die mögliche Inanspruchnahme dieser so genannten Mehrwertdienste durch eine umfassende Pflicht der Dienstleister zur Preisangabe erleichtert werden soll. Insofern wurde eine Preisobergrenze von 3,00 € pro Minute und eine automatische Verbindungstrennung nach einer Stunde beschlossen, damit so endlich ein erheblicher finanzieller Schaden beim Verbraucher ausgeschlossen werden kann.
Bereits hier gibt es jedoch wieder mehrere kritische Stimmen, die sagen, dass eine Preisobergrenze von 2,00 € wohl eher angemessen wäre. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit, dass der Verbraucher nunmehr wenn und soweit er sich gegen die Entgeltforderung verteidigen will beim Netzbetreiber die ungekürzte Zielrufnummer erfragen kann.
Des Weiteren hat ihm die Regulierungsbehörde innerhalb einer Frist von nur zehn Tagen den Dienstanbieter der ermittelten Rufnummer mitzuteilen. Bei den 0900er-Nummern soll der Verbraucher indes sogar die ladungsfähige Anschrift mit Hilfe einer Internetdatenbank zukünftig schnell und einfach ermitteln können.
|
 |
Der Einsatz von so genannten Dialern soll nunmehr nur noch nach vorheriger Registrierung des Programms bei der Regulierungsbehörde selbst gestattet sein. Diese wird jedoch in Zukunft sehr strenge Vorgaben für den Betrieb aufstellen.
Im Ergebnis wird es so sein, dass zukünftig, wenn und soweit ein Dialer gegen diese Vorgaben verstößt, neben den zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen des Verbrauchers, nunmehr auch ein Bußgeld gegen den Betreiber von bis zu 50.000,00 € möglich ist.
Mit freundlichen Grüssen
» Claus
Volke
Rechtsanwalt
|