Was darf ich in meinen Meta-Tags innerhalb meines E-Shops verwenden und was nicht?
Folge 010
Es ist verboten Meta-Tags zu verwenden, die keinen sachlichen Bezug zu den auf der Homepage angebotenen Inhalten aufweisen, da dies unter den Aspekten der Belästigung, des übertriebenen Anlockens und des gezielten Abfangens von Kunden im Sinne des § 1 UWG, sowie der Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise über die bereitgehaltenen Inhalte gem. § 3 Satz 1 UWG, wettbewerbswidrig ist.
Wer also als Betreiber eines Shops im Internet Meta-Tags angibt, sollte hierbei ausschließlich Bezeichnungen verwenden, die einen sachlichen Bezug zu dem eigenen Angebot haben oder aber wettbewerbsneutral sind. Nutzt er sachfremde Bezeichnungen, drohen ihm Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder sogar kostenintensive Klagen.
Mit freundlichen Grüssen
» Claus
Volke
Rechtsanwalt