Immer häufiger wird die Frage geäußert, ob man bei der Registrierung einer Domain auch Eigentümer an dieser wird.
Die Antwort hierauf ist nicht ganz eindeutig. Da es sich bei dem Begriff Eigentum um einen sog. Rechtsbegriff handelt, sind dabei spezielle Voraussetzungen zu erfüllen. Eigentum kann man mithin nur an einer Sache erlangen. Da die Rechtsposition an einer Domain nach deren Registrierung jedoch keine Sache darstellen kann, sondern "nur" ein Recht an diese begründen kann, spricht man von einer "Inhaberschaft".
Dennoch stehen auch dem Inhaber einer Domain umfassende Rechte zu. Er ist daher befugt die Domain zu verkaufen, zu verpachten oder natürlich auch sie wieder aufzugeben/löschen.
|
 |
Nicht zu vergessen ist dabei jedoch auch immer, dass aus diesen Rechten unmittelbar auch Pflichten resultieren. Sollten also Rechtsvorstöße gegeben sein, ist es ebenfalls der Inhaber, der hierfür zu Verantwortung gezogen werden kann. Es ist daher immer vor einer gewünschten Registrierung vom späteren Inhaber zu prüfen, ob er mit seiner Registrierung ggf. die Rechte Dritter verletzt.
Siehe auch Beitrag zum Thema » Abmahnung
Mit freundlichen Grüssen
» Claus
Volke
Rechtsanwalt
|